httpvh://www.youtube.com/watch?v=sW_7i6T_H78
Banale Logik, logisches Denken. Der Designauftrag: das Ding sollte so designed und dann produziert werden, dass es die Haltbarkeit möglichst exakt der Gewährleistungsfrist plus ein Tag hat und dann auch in Teilen nicht weiterverwendet oder günstig repariert werden kann. Simple as that.
Nebenbei bemerkt, jeder dieser utube clips der “utube ist besser als Fernsehen“Kategorie lässt mich an die Debatten mit Betriebsrätinnen und Betriebsräten denken, die sich immer wieder im Zuge der Blog-Seminare ergeben.
Worum geht es da?
Nun, youtube.com ist in Unternehmensnetzwerken in aller Regel gesperrt, so wie Facebook auch und dies und das und allerlei. Die Begründung lautet in der Regel, dass youtube-Clips doch nur Spielerei und Zeitvertreib wären und in der Arbeit nichts verloren hätten. Soweit die Begründung, wenn überhaupt eine gegeben wird. Von nicht wenigen Betriebsräten wird das einfach zur Kenntnis genommen.
Nur ist da einiges falsch daran.
Zunächst wäre da bereits oben angesprochener Aspekt, dass auf Youtube und diversen Videoplattformen im Netz sicherlich “besseres” Programm zu finden ist, als in den diversen Fernsehsendern. Unter anderem auch Tutorials zu diversen Software Programmen, Politische Bildung und mittlerweile auch Informationssendungen der Betriebsräte selber.
Vor allem aber ist es falsch, dass wir so unisono annehmen, es wäre vollkommen rechtens, wenn Unternehmen in ihren Firmennetzwerken einfach mal ausgesuchte Websites sperren. Dazu bräuchte es nämlich eigentlich die Zustimmung der gesetzlichen Belegschaftsvertretung, also des Betriebsrats. Das Internet als Infrastruktur ist nämlich zustimmungspflichtig. Und damit auch Änderungen an dieser Struktur wie z.B. die Sperrung von Websites.
Das wird allerdings so gut wie nirgends so gehandhabt und sehr wenige Betriebsräte wissen überhaupt von diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ist das nicht seltsam?
Würde es wohl genauso gleichmütig akzeptiert werden, wenn Unternehmen Radiosender blockieren oder bestimmte Zeitungen auf ihrem Gelände untersagen würden?