Zwei Bilder, einfach gegenüber gestellt:
Die Zahl derer, für die die Pensionsanpassung 2008 ein mageres Plus von brutto 1,7% bringt, weil sie unter die Grenze der Mindestpension fallen: ~ 1 Million Österreicherinnen.
(… und an die 400.000 Frauen haben in Österreich gar keinen Pensionsanspruch. Weil sie zwar wahrscheinlich ihr ganzes Leben gearbeitet habe, aber unglücklicherweise nicht in Erwerbsarbeit.)
ps:
Warum gerade heute? Ich bin gestern wieder an diesem Infoplakat der Marke Negativwerbung vorbeigekommen. Der Beitrag wäre vor 3 Monaten passender gewesen. Da hatt’ ich das nach einigen Beiträgen zur Herbstlohnrunde und den Medienberichten zur Pensionserhöhung (siehe unten) auch vor. Kam dann nicht mehr dazu.
Illustrativ ist das Ganze allemal und immer noch, oder?
2 Antworten auf „Anspruch und Wirklichkeit: Pensionsanpassung 2008“
Lieber Reinhard,
hab Deine Frage an Kollegen in der Grundlagenabteilung der GPA-djp weitergeleitet.
Die Antwort:
Der Kollege, der normalerweise seine erstmalige Pensionsanpassung mit 1. Jänner 2009 hätte, bekommt seine Pensionsanpassung mit 1.November 2008 ( siehe unten § 636 Abs.2). Dies hat nichts mit den neuesten Vorhaben zu tun, sondern wurde von der SPÖ und der ÖVP im Juni im Parlament beschlossen und ist somit bereits geltendes Recht.
Freilich hätte sich die SPÖ eine noch deutlich frühere Anpassung gewünscht, ist aber dabei, wie so oft, am Veto der ÖVP gescheitert.
dazu ein Auszug aus dem Gesetz:
Pensionsanpassung und Vervielfachung der Ausgleichszulagen-Richtsätze für das Jahr 2009
§ 636. (1) Die Pensionsanpassung für das Jahr 2009 hat nach folgenden Maßgaben zu erfolgen:
1. § 108 Abs. 5 ist so anzuwenden, dass an die Stelle des 30. November eines jeden Jahres der 31. Oktober 2008 tritt;
2. § 108e Abs. 9 Z 1 ist so anzuwenden, dass an die Stelle des 31. Oktober eines jeden Jahres der 30. September 2008 tritt;
3. § 108h Abs. 1 ist so anzuwenden, dass an die Stelle des 1. Jänner eines jeden Jahres und an die Stelle des 1. Jänner dieses Jahres jeweils der 1. November 2008 tritt;
4. § 108h Abs. 2 ist so anzuwenden, dass an die Stelle des 31. Dezember des vorangegangenen Jahres der 31. Oktober 2008 tritt.
(2) Pensionen, die nach § 108h Abs. 1 letzter Satz erstmalig mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2009 anzupassen wären, sind bereits mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 anzupassen.
(3) Die Richtsätze nach § 293 Abs. 1 sind für das Kalenderjahr 2009 abweichend von § 293 Abs. 2 in Verbindung mit § 108 Abs. 6 bereits mit Wirksamkeit ab 1. November 2008 zu vervielfachen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin seit 1. Juni 2007 in Pension.
Meine erste Pensionsanpassung wäre ab 1. 1. 2009.
Bekomme ich durch die Vorziehung der Pensionsanpassung vom 1. 1. 2009 auf 1. 11. 2008 keine Pensionserhöhung?
Bei der derzeitigen Preissteigerung wäre das ein Betrug der Rot-Schwarzen Regierung an den Pensionsten, die man offensichtlich für dumm verkaufen will!
mfg
rst