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gewerkschaftlich kapitalistisch politisch prekär

AlVG: Arbeitslosenversicherungsgesetz

und jet­zt zu etwas ganz anderem.
Ein Schnipsel, das nicht einge­bet­tet son­dern zitiert wird. Aus einem inter­nen, nicht ganz öffentlichen Forum. Ich hoffe, ich verärg­ere nie­man­den.

Hier eine Ein­schätzung ein­er Per­son, die wie wenige weiß, wovon sie spricht, wenn sie eine solche Ein­schätzung zu einem in Begutach­tung befind­lichen Geset­ze­sen­twurf abgibt:

Es ist ger­ade eine unsägliche Nov­el­le in Diskus­sion, die neben ein, zwei Verbesserun­gen im Prinzip die gesamte Judikatur des VwGH zum Schutz Lohnar­beit­slos­er men­schen “over­rult”.
1. die so genan­nten Zumut­barkeits­bes­tim­mungen, ohne­hin die schärf­sten Europas, wer­den in sehr extremer weise ver­schärft,

2. der Rechtss­chutz der Betrof­fe­nen fak­tisch eingeschränkt und

3. über einen neuen Arbeits­be­griff bzw. über eine Art Min­destzeit­er­forder­nis Men­schen aus der AL-Ver­sicherung ver­drängt.

4. eben­falls enthal­ten ist eine Schein-AL-ver­sicherung für Selb­ständi­ge, die in absur­dester weise kon­stru­iert ist und
4.1 auf eine Dauer­sub­ven­tion der selb­ständi­gen durch unselb­ständi­ge hin­aus­läuft
(wobei: in einem sol­i­darischen Sys­tem sub­ven­tion­ieren qua­si immer irgendwelche irgendwelche anderen; es stellt sich halt die Frage, warum kein ein­heitlich­es Sys­tem geschaf­fen wird).

5. in Daten­schutz rechtlich­er Sicht wird das AMS befugt, bis ins intim­ste Pri­vatleben hineinge­hende Dat­en über ihre “KundIn­nen” bzw.
5.1 sog­ar über deren Haushalt­sange­höri­gen zu sam­meln.

die Verbesserun­gen sind:
etwas ein­facher­er Zugang zur Weit­er­bil­dungskarenz, sozial­rechtliche Absicherung von freien Dien­st­nehmerIn­nen bezüglich AL-Ver­sicherung und Insol­ven­zent­gelt­sicherung, die Möglichkeit, möglicher­weise legal im ALG/NH-Bezug eine Aus­bil­dung oder ein Studi­um zu machen

Und hier eine Peti­tion aus ander­er Quelle als obige Ein­schätzung:
Nein zur ALVG-Nov­el­le!

Eine Protes­tak­tion ist für den 27.11. ab 15:00 vor dem Par­la­ment geplant.

Kommt ein öster­re­ichis­ches ALG-II?
Was mich per­sön­lich beson­ders irri­tiert, das ist der let­ztere punkt neg­a­tiv­er Auswirkun­gen in der obi­gen Ein­schätzung. Dass das AMS befugt würde/wird:

bis ins intim­ste Pri­vatleben hineinge­hende Dat­en über ihre “KundIn­nen” bzw. sog­ar deren Haushalt­sange­höri­gen zu sam­meln.

Das erin­nert mich frap­pant an etwas. Hartz IV.

Wieso?
In D sind die (sic!) ‘Agen­turen für Arbeit’ zu ähn­lichem befugt wor­den. Was ihnen aber nicht mal reicht. Darüber hin­aus wer­den Arbeit­slose noch in/mit ihrer sozialen Sit­u­a­tion erpresst, deut­lich mehr anzugeben als notwendig und erlaubt.

Worauf das alles hin­aus läuft?
Zugriff auf das Ver­mö­gen von in Erwerb­sar­beit­slosigkeit ger­ate­nen Men­schen. Infor­ma­tio­nen find­en, die zur Ablehnung eines Anspruchs genutzt wer­den kön­nen.

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